OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 2. Strafsenat Beschluss zitiert von 1

OLG Hamm – 2 Ws 46/99

Strafrecht

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Ange-klagten zu tragen hat, als unzulässig verworfen.