OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 1. Strafsenat Beschluss

Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18. Mai 1993

Strafrecht Rechtsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18. Mai 1993 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Ur-teils auf Grund der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat. Jedoch wird der Tenor des amtsgerichtlichen Urteils ergänzt, berichtigt und wie folgt neu gefaßt: "Der Betroffene wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 17 Abs. 1, 53 Abs. 1 LMBG, § 25 Nr. 1 LHyg-VO, § 18 FHyg-VO zu einer Geldbuße von 2.000,-- DM verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen." Die Kosten der Rechtsbeschwerde hat der Betroffene zu tragen.