EuG Dritte Kammer Beschluss zitiert von 1

Dumping – Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China

DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Dumping – Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China – Verteidigungsrechte – Berechnung des Normalwerts – Verhältnismäßigkeit – Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 117, S. 64)