Dumping – Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China
DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH gegen Europäische Kommission
Nichtigkeitsklage – Dumping – Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China – Verteidigungsrechte – Berechnung des Normalwerts – Verhältnismäßigkeit – Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 117, S. 64)