LAG Rheinland-Pfalz Beschluss

Aufhebung der Ratenzahlung bei Wegfall des Einkommens KI-Titel

Arbeitslosengeld · Einkommensänderung · Ratenzahlung · Beschlussaufhebung · Zahlungsverpflichtung

Arbeitsrecht Teilweise aufgehoben

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 21.04.2009 - 3 Ca 380/09 - teilweise aufgehoben:

Die angeordnete Ratenzahlung entfällt ersatzlos.

Gründe

1

Nach dem im Beschwerdeverfahren vorgelegten Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit bezieht der Beschwerdeführer nunmehr Arbeitslosengeld in Höhe von 1.120,20 € netto pro Monat.

2

Auf der Grundlage der am Arbeitsgericht für die damaligen Verhältnisse zutreffenden Berechnungen im Beschluss vom 21.04.2009, die von einem Nettoeinkommen von 1.734,26 € ausgeht, verbleibt dem Kläger nunmehr keinerlei einsetzbares Einkommen mehr, das von ihm aufzubringen wären.

3

Aufgrund der nunmehr geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse war der angefochtene Beschluss, der zum Zeitpunkt seines Erlasses inhaltlich zutreffend war, aufzuheben. Eine Ratenzahlung hat folglich nicht zu erfolgen.

4

Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.