BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Kammerbeschluss ohne Begründung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.