LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 1

Auf einen Erstattungssachverhalt nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X, der vollständig vor dem 1.1.1994 …

Sozialrecht

Leitsatz

Auf einen Erstattungssachverhalt nach § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X, der vollständig vor dem 1.1.1994 abgeschlossen ist, findet § 152 Abs 3 AFG (zum 1.1.1994 durch das 1. SKWPG eingefügt) keine Anwendung, auch wenn die Widerspruchsentscheidung unter Geltung des neuen Rechts ergeht. Die Bundesanstalt für Arbeit muß bei einem derartigen Erstattungssachverhalt, dem eine atypische Sachverhaltsgestaltung zugrunde liegt, weiterhin Ermessen ausüben.