SG Karlsruhe · Baden-Württemberg 12. Kammer Beschluss

Typischer Verbindungsbeschluss am Sozialgericht

Sozialrecht

Tenor

Die Rechtsstreitigkeiten S 12 AY 2389/25, S 12 AY 2388/25 und S 12 AY 2387/25 werden unter dem Aktenzeichen S 12 AY 2387/25 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

Gründe

1

Mit der vom Beklagten am 28.11.2025 beantragten Verbindung gemäß § 202 SGG, § 147 ZPO hat sich auch der Kläger am 19.12.2025 einverstanden erklärt erscheint.

2

Auch dem Gericht erscheint die Verbindung unter prozessökonomischen Erwägungen geboten.

3

Dieser Beschluss ist nach § 172 Abs. 2 SGG unanfechtbar.

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