EuGH Siebte Kammer Urteil zitiert von 13

Gemeinschaftsmarke – Wortzeichen KOMPRESSOR PLUS -Zurückweisung der Anmeldung

LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortzeichen KOMPRESSOR PLUS -Zurückweisung der Anmeldung – Verordnung [EG] Nr. 40/94 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c – Beschreibender Charakter – Prüfung eines neuen Beweismittels durch das Gericht – Verfälschung von Tatsachen und Beweisen

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die LG Electronics Inc. trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010, LG Electronics/HABM (T-497/09), mit dem die Klage der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. September 2009 (Sache R 397/2009-1) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens KOMPRESSOR PLUS als Gemeinschaftsmarke abgewiesen wurde – Beschreibender Charakter der Marke – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) – Prüfung neuer Tatsachen durch das Gericht – Verfälschung von Beweisen