BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Verfassungsrecht

Tenor

Die Gegenstandswerte der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte ... für den Beschwerdeführer werden unter Heranziehung der in § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG genannten Grundsätze (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>) in Anlehnung an BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2003, - 1 BvR 1594/03 - im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000,00 Euro und im einstweiligen Anordnungsverfahren auf 25.000,00 Euro festgesetzt.