OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 8. Senat für Familiensachen Beschluss

OLG Düsseldorf – II-8 UF 94/07

Familienrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

wird das Urteil vom 28. November 2007 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt,

- dass der Tenor wie folgt lautet:

"Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Rheinberg vom 21. März 2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger."

- dass es in den Entscheidungsgründen auf Seite 9, 2. Absatz im 1. Satz richtig heißt:

"..., dass die vom Kläger überreichten vermeintlichen Auszahlungsquittungskopien ..."