EuG Siebte Kammer Beschluss

Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Beschluss 2010/45/EU – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region – Nicht anfechtbare Handlung – Rein bestätigende Handlung – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

3. Über den Streithilfeantrag des Königreichs Spanien braucht nicht entschieden zu werden.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/45/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer dritten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region (ABl. 2010, L 30, S. 322), soweit darin das Gebiet namens „Estrecho Oriental“ (ES6120032) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region aufgeführt ist