EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Mustapha El Jirari Bouzekri gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke NC NICKOL – Ältere Gemeinschaftsbildmarke NIKE – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Fehlende Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Februar 2009 (Sache R 554/2008-2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten von Herrn Mustapha El Jirari Bouzekri. Die Nike International Ltd trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Februar 2009 (Sache R 554/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Nike International Ltd und Herrn Mustapha El Jirari Bouzekri