Richtlinie 93/36/EWG – Öffentliche Lieferaufträge
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 93/36/EWG – Öffentliche Lieferaufträge – Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung – Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung
Tenor
Tenor
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, dass die Datenzentrale Baden-Württemberg einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vergeben hat.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 6 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. L 199, S. 1) – Vertrag über die Lieferung einer für die Kraftfahrzeugzulassung verwendeten Software, der ohne Vergabeverfahren zwischen zwei für die Datenverarbeitung bei Gemeindeverwaltungen zuständigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts abgeschlossen wurde