OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

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Zivilrecht

Tenor

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.07.2002 sind von der Antragstellerin an Kosten 120.073,45 Euro (in Buchstaben: einhundertzwanzigtausenddreiundsiebzig 45/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 28.01.2004 an die Antragsgegner zu erstatten.

Die Berechnung ist beigefügt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig.

Gründe

1

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