BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.