BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.