Streitwertfestsetzung in Zivilsache KI-Titel
Streitwert · Zivilprozessrecht · Gebührenfreiheit
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12.06.2015 wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 17.09.2015 zurückgewiesen.
Gründe
1
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12.06.2015 wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 17.09.2015 zurückgewiesen.
2
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 5 GKG).