Subjektive Zwangslage eines Betriebsleiters und früheren Rechtsbeistandes (§ 3 BVFG).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Subjektive Zwangslage eines Betriebsleiters und früheren Rechtsbeistandes (§ 3 BVFG).
2. Unzulässigkeit des Widerspruchs wegen Fristversäumnis, der von der Widerspruchsbehörde irrtümlich als unzulässig angesehen und vom Vordergericht nicht beanstandet wurde.
3. Zur Frage der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen in der Berufungsinstanz gestellten Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Widerspruchsfrist.