Eine Rückwirkung privatrechtsgestaltender Genehmigungen einer Behörde analog § 184 BGB ist lediglich …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Rückwirkung privatrechtsgestaltender Genehmigungen einer Behörde analog § 184 BGB ist lediglich ausnahmsweise denkbar. Dazu bedarf es jedoch einiger Besonderheiten, die je nach Einzelfall zu prüfen sind.