BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung

Vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers

Verfassungsrecht Erlass einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass die dem Beschwerdeführer im Bescheid vom 14. September 2016 angedrohte Abschiebung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von vier Monaten - nicht vollzogen werden darf.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.