Zulassung der Berufung wegen Zweifeln an Vor-Ort-Kontrolle KI-Titel
VwGO · Art. 59 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1306/2013 · Berufungszulassung · Vor-Ort-Kontrolle · Agrarrecht
Verwaltungsrecht
Tenor
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, weil die Feststellungen des Verwaltungsgerichts dazu, ob der Kläger die Vor-Ort-Kontrolle im August 2017 gemessen an Art. 59 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1306/2013 verhindert hat, ernstlichen Richtigkeitszweifeln begegnet, was im Zulassungsvorbringen des Beklagten auch hinreichend zum Ausdruck kommt.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.