EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 4

EAGFL – Abteilung Garantie

Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums – Übergangsmaßnahmen – Begriff ‚Mehrjahresausgaben‘ – Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 355, S. 96), soweit sie das Königreich der Niederlande und insbesondere die finanzielle Berichtigung wegen nicht förderfähiger Ausgaben in Höhe von 5,67 Millionen Euro betrifft, die dem EAGFL, Abteilung Garantie, für das Jahr 2002 in Rechnung gestellt worden waren