EuGH Sechste Kammer Urteil zitiert von 1

Richtlinie 2004/27/EG – Arzneispezialitäten

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tschechische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/27/EG – Arzneispezialitäten – Humanarzneimittel – Keine fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 136, S. 34) nachzukommen