Die Zweifeld-Telekobaltbestrahlung nach einer Brustkrebsoperation entsprach 1983 dem Behandlungsstandard.
Zivilrecht
Leitsatz
Die Zweifeld-Telekobaltbestrahlung nach einer Brustkrebsoperation entsprach 1983 dem Behandlungsstandard. Die Dokumentation dieser Strahlentherapie umfaßte nicht durchgängig die Bestrahlungsfelder. Über die Möglichkeit von Einfeldbestrahlungen in Großkliniken brauchte nicht aufgeklärt zu werden.