Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb
ArcelorMittal Wire France und andere gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird – Bankbürgschaft – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Finanzieller Schaden – Keine außergewöhnlichen Umstände – Fehlende Dringlichkeit
Europarecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 der Entscheidung K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 – Spannstahl) in der durch die Entscheidung K(2010) 6676 endg. der Kommission vom 30. September 2010 geänderten Fassung