OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

§ 26 Abs 2 Nr 1 BSHG stellt klar, daß für die dort genannten Ausbildungen schon dem Grunde nach …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

§ 26 Abs 2 Nr 1 BSHG stellt klar, daß für die dort genannten Ausbildungen schon dem Grunde nach Ausbildungsförderung nicht geleistet wird, es also auf zusätzliche individuelle Gründe für den Ausschluß von Ausbildungsförderung nicht ankommt (Fortführung der st Rspr d Sen zur früheren Rechtslage).