Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist
hofherr communikation GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Wortmarke NATURE WATCH – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die hofherr communikation GmbH trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Dezember 2008 (Sache R 1410/2008-1) betreffend die internationale Registrierung des Wortzeichens NATURE WATCH, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist
Angaben zur Rechtssache
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