EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist

hofherr communikation GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Wortmarke NATURE WATCH – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die hofherr communikation GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Dezember 2008 (Sache R 1410/2008-1) betreffend die internationale Registrierung des Wortzeichens NATURE WATCH, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Angaben zur Rechtssache

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