Beruhen die Erklärungen der Beteiligten zur außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits in der mündlichen …
Steuerrecht
Leitsatz
Beruhen die Erklärungen der Beteiligten zur außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung auf einem versteckten Dissens i.S.des § 155 BGB, so gilt das Vereinbarte nicht, wenn die Einigung bei Kenntnis des Sachverhalts so nicht getroffen worden wäre. Die außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits ist nicht eingetreten.
Tenor
Die Klagen werden auf Kosten des Klägers abgewiesen.
Hinweis: Verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter FG Niedersachsen - 28.01.1998 - AZ: XII 265/90