BVerfG2. Kammer des Ersten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung
Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 28. Februar 2011 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.