BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Einstweilige Anordnung

Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Erzwingung bzgl der Duldung von Untersuchungen im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung

Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 28. Februar 2011 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.