Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von dem Zeitpunkt der ständigen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von dem Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie kann durch die Begründung des Wohnsitzes nicht ersetzt werden.