Hat die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in ihrem Rentenbescheid festgestellt, daß der Kläger …
Zivilrecht
Leitsatz
Hat die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in ihrem Rentenbescheid festgestellt, daß der Kläger einen Arbeitsunfall in einem Unternehmen des der Bundesanstalt für Arbeit nachgeordneten Landesarbeitsamts erlitten hat, so steht für den vor dem ordentlichen Gericht schwebenden Rechtsstreit des Anspruchsträgers gegen die Bundesanstalt rechtsverbindlich fest, daß die Vorschrift des § 636 Abs. 1 RVO dem privatrechtlichen Anspruch des Anspruchsträgers entgegensteht.