EuG Zweite Kammer Beschluss

Aufhebungsklage – Klageschrift

Strålfors AB gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Aufhebungsklage – Klageschrift – Formerfordernisse – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Strålfors AB trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2010 (Sache R 1112/2009-2) über die Anmeldung des Wortzeichens IDENTIFICATION SOLUTIONS als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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