Wettbewerb – Kartelle
Sachsa Verpackung GmbH gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Festsetzung der Preise – Zuteilung der Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich – Aufteilung der Kunden – Austausch individualisierter Informationen – Nachweis der Zuwiderhandlung – Dauer der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Verhältnismäßigkeit – Mildernde Umstände – Mitläuferrolle
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Sachsa Verpackung Deutschland GmbH trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Abänderung dieser Entscheidung