VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Der Beschluß der Gemeindevertretung über die Erhebung von Ausschlägen nach Art. 107 HGO 1931 stellt eine …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Der Beschluß der Gemeindevertretung über die Erhebung von Ausschlägen nach Art. 107 HGO 1931 stellt eine Rechtsnorm dar.

2. Der Beschluß über die Erhebung von Ausschlägen muß die "Grundsätze für die Bemessung" des auszuschlagenden Gesamtbetrages enthalten. Infolgedessen muß der irgendeine Aussage enthalten, welche Grundsätze dafür von Bedeutung waren, daß der auszuschlagende Gesamtbetrag in dieser (und nicht anderer) Höhe bemessen worden ist.