EuGH Achte Kammer Urteil

Richtlinie 2005/36/EG – Niederlassungsrecht

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2005/36/EG – Niederlassungsrecht – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Nicht fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22), mit der die Richtlinie 89/48/ΕWG (ABl. L 19, S. 16) aufgehoben wird, nachzukommen