Die Nebentätigkeit eines niedersächsischen Beamten (Universitätsprofessor) für die GTZ, eine GmbH, deren …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Nebentätigkeit eines niedersächsischen Beamten (Universitätsprofessor) für die GTZ, eine GmbH, deren sämtliche Gesellschafteranteile der Bund hält, ist nicht eine Beschäftigung für einen Verband im Sinne des § 1a NBG (BG ND) und damit nicht öffentlicher Dienst.