Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität elektronischer Mautsysteme
Efkon AG gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität elektronischer Mautsysteme – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit
Europarecht Klage zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die Efkon AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.
3. Das Parlament und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2004/52/EG des Europäisches Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166, S. 124, berichtigt im ABl. L 200, S. 50)