EuG Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 1

Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität elektronischer Mautsysteme

Efkon AG gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Nichtigkeitsklage – Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität elektronischer Mautsysteme – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit

Europarecht Klage zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Efkon AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates.

3. Das Parlament und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2004/52/EG des Europäisches Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166, S. 124, berichtigt im ABl. L 200, S. 50)