EuGH Sechste Kammer Beschluss zitiert von 3

Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme in der Gemeinschaft

Efkon AG gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Rechtsmittel – Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme in der Gemeinschaft – Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Efkon AG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2007 in der Rechtssache T-298/04 (Efkon/Parlament und Rat), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166, S. 124) als unzulässig zurückgewiesen hat – Erfordernis, von der angefochtenen Handlung individuell betroffen zu sein – Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht – Dauer des Verfahrens vor dem Gericht