BVerfG Zweiter Senat Einstweilige Anordnung

Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes - Bekanntgabe ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG

Verfassungsrecht Erlass einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird

Gründe

1

Die Begründung wird nachgereicht.