BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung

Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung: Vorläufige Regelung nicht iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dringend geboten

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil eine vorläufige Regelung nicht im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG dringend geboten ist.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.