BVerfG1. Kammer des Ersten SenatsAblehnung einstweilige Anordnung
Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung
Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung: Vorläufige Regelung nicht iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dringend geboten
Verfassungsrecht– Eilantrag abgelehnt
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil eine vorläufige Regelung nicht im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG dringend geboten ist.