OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 10A B 202/00.NE

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Anhörungsberechtigten sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 DM festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.