Die Beförderungsgenehmigung zum Abtransport abgebrannter Brennelemente nach § 4 Abs 2 AtG hat keine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Beförderungsgenehmigung zum Abtransport abgebrannter Brennelemente nach § 4 Abs 2 AtG hat keine drittschützende Wirkung.