OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 8

Gemeindeeigene Grundstücke sind in der Beitragskalkulation für leitungsgebundene Einrichtungen nicht durch …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Gemeindeeigene Grundstücke sind in der Beitragskalkulation für leitungsgebundene Einrichtungen nicht durch eine Aufwandskürzung zu berücksichtigen, sondern mit ihren Beitragsflächen in die Gesamtbeitragsfläche einzubeziehen.

2. Die Identität von Abgabengläubiger und Grundstückseigentümer hindert nicht die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht nach § 6 Abs 6 NKAG (KAG ND ), führt aber zum Erlöschen der sachlichen Beitragspflicht vor der Bestimmung des Abgabenschuldners.