OVG Niedersachsen Urteil LS

Sondernutzungsrechte können nach niedersächsischem Straßenrecht durch - öffentlich-rechtlichen - Vertrag …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Sondernutzungsrechte können nach niedersächsischem Straßenrecht durch - öffentlich-rechtlichen - Vertrag eingeräumt werden.

Eine Gemeinde darf einen solchen Vertrag aus Belangen der Städteplanung und der Pflege des Ortsbildes kündigen.

Eine Beseitigungsanordnung kann nur dann ihre Rechtsgrundlage in § 22 NStrG (StrG ND ) finden, wenn eine § 18 NStrG (StrG ND ) unterfallende Sondernutzung ausgeübt wird. Bei einer unerlaubten Nutzung von Straßengrund, die den Gemeingebrauch beeinträchtigt, ist eine Beseitigungsanordnung gerechtfertigt.