BGH 2. Strafsenat Beschluss

Einziehung von Taterträgen bei Gesamtschuldner KI-Titel

BGH, Beschluss vom 7. November 2023 - 2 StR 166/23

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 13. Januar 2023 wird aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen den Angeklagten als Gesamtschuldner die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.700 Euro angeordnet wird.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.