EuGH Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94

DTL Corporación SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Widerspruchsverfahren – Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚Solaria‘ und ältere nationale Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚Solartia‘ – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Verwechslungsgefahr – Antrag auf Aussetzung des Verfahrens vor dem Gericht – Nicht fristgerechte Antragstellung

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 37 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung ist das Rechtsmittel erledigt.

2. In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 42 des Abkommens von Nizza wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

3. Die DTL Corporación SL trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2010, DTL/HABM – Gestión de Recursos y Soluciones Empresariales (Solaria) (T-188/10), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Februar 2010 (Sache R 767/2009-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Gestión de Recursos y Soluciones Empresariales SL und der DTL Corporación SL abgewiesen hat