EuGH Sechste Kammer Urteil zitiert von 3

Art. 43 EG

Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 43 EG – Niederlassungsfreiheit – Notare – Staatsangehörigkeitsvoraussetzung – Art. 45 EG – Teilhabe an der Ausübung öffentlicher Gewalt

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Das Königreich der Niederlande hat durch die Aufstellung einer Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars gegen seine Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen.

2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.

3. Die Republik Slowenien trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 43 EG und 45 EG – Zugang zum Beruf des Notars und Ausübung dieses Berufs – Staatsangehörigkeitsvoraussetzung – Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt