OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 11. Senat für Familiensachen Beschluss

OLG Hamm – 11 UF 25/06

Familienrecht

Tenor

wird das Rubrum des am 11.08.2006 verkündeten Senatsurteils gemäß § 319 ZPO von Amts wegen dahin berichtigt,

dass die Klägerin zu 2) nicht durch ihre Mutter, sondern durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises X, X2 Str. x, ####1 X als Beistand vertreten worden ist.