Rücknahme der Berufung und Festsetzung des Streitwerts KI-Titel
Berufungsrücknahme · Streitwertfestsetzung · Kosten des Berufungsverfahrens
Zivilrecht
Tenor
Die Berufungsrücknahme des Klägers hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 88.336,49 EUR festgesetzt.