Vorabentscheidungsverfahren – Fehlende Darstellung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens
Strafverfahren gegen Asad Abdallah
Vorlage: Giudice di pace di Mestre (Italien)
Vorabentscheidungsverfahren – Fehlende Darstellung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens – Offensichtliche Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
Das vom Giudice di Pace di Mestre (Italien) mit Entscheidung vom 16. März 2011 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Giudice di Pace di Mestre – Unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348, S. 98) – Auslegung von Art. 2 dieser Richtlinie – Nationale Regelung, wonach gegen einen Ausländer, der illegal in das nationale Hoheitsgebiet eingereist ist oder sich dort illegal aufhält, eine Geldstrafe von 5 000 bis 10 000 Euro verhängt werden kann und das Gericht im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung als Ersatz für diese Geldstrafe die Ausweisung für weniger als fünf Jahre anordnen kann.