Ein Bohrbetrieb, der überwiegend geophysikalische Erkundungsbohrungen durchführt, fällt nicht unter die …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Ein Bohrbetrieb, der überwiegend geophysikalische Erkundungsbohrungen durchführt, fällt nicht unter die Umlagepflicht zur produktiven Winterbauförderung gemäß § 1 Abs 2 Nr 5 BaubetrV 1980.
2. Die Vorschriften der BaubetrV 1980 sind ermächtigungskonform gemäß § 76 Abs 2 AFG iVm § 75 Abs 1 AFG auszulegen, so daß ein Betrieb nur unter § 1 Abs 2 Nr 5 BaubetrV 1980 fällt, wenn es sich bei den Bohrarbeiten um Bauleistungen gemäß § 75 Abs 1 Nr 3 AFG iwS handelt.